Schutz- und Hygienekonzept

Unsere nachfolgenden Regelungen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

1. SCHUTZ DER MITARBEITER*INNEN

  • Information der Belegschaft über Risiko und Ansteckungsquellen mit dem neuartigen Coronavirus gibt es auf www.rki.de
  • Durchführung von Hygieneschulungen für alle Mitarbeiter*innen
  • Information der Mitarbeiter*innen, über Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos durch entsprechende Aushänge und Bekanntmachungen in den Sozialräumen.
  • Benennung eines betrieblichen Corona-Ansprechpartners
  • Die allgemeinen Arbeitsschutzregelungen gelten unverändert fort. Auf die Corona- Pandemie bedingten Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandards) vom 16.04.2020 wird hingewiesen.
  • Einhalten von Abstandsregelungen in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen und im Sanitärbereich. Das Kassen- und Thekenpersonal wird möglichst reduziert, die Schichtplanung optimiert, die Nutzung von Kassen und IT-Geräten möglichst personenbezogen realisiert.
  • Kontaktlose Ticketkontrollen
  • Einsatz von Schutzscheiben an den Kassen und Tresen.
  • Umsetzung der Husten- und Niesetikette und der Handhygiene
    Ausreichend Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel sind vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen. Regelmäßige Unterweisung und Aushänge zur Hustenetikette und Handhygiene.
  • Bereitstellen von Schutzmasken und Handschuhen für Mitarbeiter*innen.
  • Verkürzung von Reinigungsintervallen, insbesondere im Hinblick auf Flächen und Geräte, die viele benutzen (u.a. Klinken, Türgriffe, Armaturen, Handläufe, Sanitäreinrichtungen, Toilettendeckel und – becken). Ausreichend Desinfektionsmittel ist vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen.
  • Unterweisung im Verdachtsfall und aktive Kommunikation. Arbeitnehmer*innen, die Krankheitssymptome aufweisen, sollten unbedingt zu Hause bleiben, auch im Verdachtsfall, wenn noch keine Bestätigung der Infektion besteht. Auf hohe Sensibilität in diesem Punkt wird hingewiesen. Die Kommunikation erfolgt zentral und einheitlich.

2. SCHUTZ DER BESUCHER*INNEN

  • Information der Besucher*innen, über Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos durch entsprechende Aushänge und Bekanntmachungen in den Foyer- und Eingangsbereichen, sowie auf der Kinowebseite und den Social-Media Kanälen (z.B. Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette, Handhygiene, Hinweisung auf Möglichkeit des Onlinekartenkaufs und der bargeldlosen Zahlung, kontaktlose Ticketkontrollen).
  • Hinweis auf die Verweisungsmöglichkeit nicht einsichtiger Kunden durch Ausübung des Hausrechts
  • Einhalten von Abstandsregelungen in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen und im Sanitärbereich durch Markierungen am Boden und ggf. Absperrbänder.
  • Im Foyer und in den Sanitärräumen werden Desinfektionsspender angebracht.
  • Es erfolgt eine verstärkte regelmäßige Zwischenreinigung in Foyer –, Kino und Sanitärbereichen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion aller häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen) gelegt.
  • Umsetzung der Husten- und Niesetikette und der Handhygiene
  • Ausreichend Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel (im Eingangs- und Tresenbereich wie in Sanitärräumen) sind vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen.
  • Regelmäßige Unterweisung und Aushänge zur Hustenetikette und Handhygiene sind zu gewährleisten.
  • Regelmäßiges Lüften der Säle, Sanitärräume und der Foyerbereiche, Die Außentüren (wenn es die Witterungsbedingungen zulassen) bleiben möglichst offen. Zudem ist nach Angaben des Fachverbands Gebäude Klima e.V. eine Übertragung von Corona-Viren über Lüftungs- bzw. Klimaanlagen nahezu ausgeschlossen.
  • Die Mischluftklappen der Lüftungen werden nach Möglichkeit vorsorglich außer Betrieb genommen, um zu vermeiden, dass Luftströme von Zu- und Abluft vermischt werden können. Es erfolgt somit eine Belüftung von Foyers und Kinosälen ausschließlich mit 100 % Frischluft.

3. Einhalten von Abstandsregelungen in den Sälen durch bspw. feste Sitzplatzzuweisung, freibleibende Sitze und Beschränkung der Saalauslastung.

  • Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass auch in den Kinosälen und in Sitzbereichen des Foyers, die von den Landesbehörden festgelegten Mindestabstände eingehalten werden.
    Aktuell halten wir einen freiwilligen Mindestabstand von einem Sitzplatz (rechts und links) zwischen Besucher-Gruppen ein.
  • Einhalten von Abstandsregelungen durch zeitversetzten Filmbeginn und Auslass durch die Notausgänge, wenn kein Auslass unter Einhaltung der Abstandsregeln über das Foyer möglich ist. Ziel der Maßnahmen muss sein die Besucherströme weitgehend zu trennen.
  • Im Foyer erfolgt eine klare Wegeführung, um Kontakte von Besuchern möglichst zu vermeiden. Die 1,5 m Abstandsregel kann dadurch gewährleistet werden. Gegebenenfalls erfolgt eine Festlegung der Laufrichtung des Kundenstroms als Einbahnstraßensystem.
  • Im gesamten Foyer empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zur 2G-Kontrolle am Einlass zu den Kinosälen. Auf den Sitzplätzen in den Kinosälen gilt keine Maskenpflicht.

 

4. Minimierung des Kontakts durch Priorisierung des Online-Ticketverkaufs, Verstärkung des kontaktlosen Zahlens und Verzicht auf den Abriss der Kinokarten am Einlass (Scan der Karten)

  • Onlinekauf von Kinotickets wird bevorzugt. Kartenkontrollen am Saaleingang sollen möglichst kontaktlos erfolgen.
  • Die von den Behörden landesweit festgelegten Auflagen gelten auch für einen gemeinsamen Kinobesuch und können entsprechend geahndet werden. Bei Missachtung kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
  • Die maximale Anzahl gleichzeitig verkaufbarer Tickets kann beschränkt werden.
  • Eine bargeldlose, möglichst kontaktlose Bezahlung wird priorisiert. Das Nummernfeld der Terminals wird regelmäßig desinfiziert und soll möglichst nicht direkt mit der Hand berührt werden (Kleenex, Kartenecke, Stift als Hilfsmittel).
  • An den Kassen, an denen ein Ticketkauf vor Ort möglich ist, wird ein Spuckschutz an angebracht und eine klare Abstandsregelung durch eine Bodenmarkierung vorgegeben.
  • Soweit Daten durch den Online Ticketverkaufs vorliegen, wird sichergestellt, dass in einem Infektionsverdachtsfall den Gesundheitsbehörden jederzeit mitgeteilt werden kann, welche Sitzplätze betroffen waren, und dass die Ermittlung der Kontaktpersonen im direkten Umfeld oder im ganzen Saal möglich ist.
  • Von Kinoseite erfolgt eine Empfehlung an die Besucher, die Corona App auf dem Smartphone zu installieren, sobald diese verfügbar ist.

5. Der Onlineverkauf von Kinosnacks wird priorisiert, um Kontakte zu minimieren.

  • Wo ein Snackverkauf vor Ort möglich ist, wird ein Spuckschutz an den Kassen angebracht und eine klare Abstandsregelung durch eine Bodenmarkierung wird vorgegeben.
  • Auch an den Snackbars wird eine bargeldlose, möglichst kontaktlose Bezahlung priorisiert. Das Nummernfeld der Terminals wird regelmäßig desinfiziert und soll möglichst nicht direkt mit der Hand berührt werden (Kleenex, Kartenecke, Stift als Hilfsmittel).